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Sunshine - Pflegedienst GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Sunshine - Pflegedienst GmbH
Adresse:   Berliner Straße 52 e
16303 Schwedt/Oder
Landkreis:   Landkreis Uckermark
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Neuruppin
HR-Nummer: HRB 10313

Firmendaten:

Gründung: 01.09.2011 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Firmenzweck:

  Umfassende Pflege- und Hilfsleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, Intensivpflege, Palliativpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Dienstleistungen sowie Nachsorge, Kurzzeitpflege, Prävention und Rehabilitation, sowie die Etablierung von Wohngruppen.
Schlagwörter:   Hauswirtschaftliche Versorgung Kurzzeitpflege Teilstationäre Pflege Palliativpflege Stationäre Pflege Ambulante Pflege Intensivpflege

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Unternehmensinformation der Firma
Sunshine - Pflegedienst GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Berliner Straße 52 e 16303 Schwedt/Oder, Landkreis Landkreis Uckermark, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 01.09.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.06.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Umfassende Pflege- und Hilfsleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, Intensivpflege, Palliativpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Dienstleistungen sowie Nachsorge, Kurzzeitpflege, Prävention und Rehabilitation, sowie die Etablierung von Wohngruppen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Sunshine - Pflegedienst GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sunshine - Pflegedienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10313), Geschäftszweig: Umfassende Pflege- und Hilfeleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, u.a., Berliner Straße 52 e, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Schulze, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger,
Rahel-Hirsch-Straße 10,
10557 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 313.150,25 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 70 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 23. Juni 2025
15 IN 274/23
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