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Kruhl Produktions & Medientechnik GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Kruhl Produktions & Medientechnik GmbH
Adresse:   Zum Teichhaus 10
01471 Radeburg OT Bärnsdorf
Landkreis:   Landkreis Meißen
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 35207 997161
E-Mail: info@kruhl-gmbh.de
Web: www.kruhl-gmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dresden
HR-Nummer: HRB 31407

Firmendaten:

Gründung: 24.07.2012 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen   

Firmenzweck:

  Vermietung von Medientechnik und Filmproduktion
Schlagwörter:   Technikverleih Vermietung Medientechnik Filmproduktion

NACE-Branchencodes:

77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 666.718 €

Anlagevermögen 261.617 €
Sachanlagen 260.392 €
Umlaufvermögen 350.993 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 350.993 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 54.108 €
Summe Aktiva 666.718 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: 36.475 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 59.916 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 108.410 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 56.676 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 36.364 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: -8.385 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -11.426 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -144.286 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -141.741 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 93.405 €
  2014: 242.562 €
  2015: 344.720 €
  2016: 406.732 €
  2017: 633.228 €
  2018: 640.169 €
  2019: 839.430 €
  2020: 735.099 €
  2021: 666.718 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 666.718 €
  Anlagevermögen: 261.617 €
    Sachanlagen: 260.392 €
  Umlaufvermögen: 350.993 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 350.993 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 54.108 €

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Unternehmensinformation der Firma
Kruhl Produktions & Medientechnik GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Zum Teichhaus 10 01471 Radeburg OT Bärnsdorf, Landkreis Landkreis Meißen, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.07.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.02.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen   

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vermietung von Medientechnik und Filmproduktion als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Kruhl Produktions & Medientechnik GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/544 IN 610/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruhl Produktions & Medientechnik GmbH, Zum Teichhaus 10, 01471 Radeburg, Amtsgericht Dresden , HRB 31407
vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Kruhl

- wurde am 26.06.2025 um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Helmut Schwarz, An der Dreikönigskirche 10, 01097 DresdenEmail geschäftlich: h.schwarz@cadmus.de Telefax: 0351 8264716 Telefon geschäftlich: 0351 826440 Email geschäftlich 2: info@cadmus.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.09.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.


Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. ×

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