Bonität | Handelsregister |

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ELA INTERNATIONAL GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: ELA INTERNATIONAL GmbH
Adresse:   c/o Steuerkanzlei Gündisch Dorn, Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 86309

Firmendaten:

Gründung: 19.09.2009 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermittlung von Arbeitskräften

Firmenzweck:

  Arbeitsvermittlung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie die weltweite Arbeitsvermittlung und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Schlagwörter:   weltweite Arbeitsvermittlung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvermittlung

NACE-Branchencodes:

74.20 Fotografie und Fotolabors

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 656.147 €

Umlaufvermögen 579.892 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 483.810 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 96.082 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 70.510 €
Summe Aktiva 656.147 €

Passiva — 656.147 €

Rückstellungen 25.178 €
Verbindlichkeiten 630.969 €
Summe Passiva 656.147 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2012: -2.954 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2013: 11.615 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 749 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 22.129 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -39.994 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -15.840 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 71.136 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 36.958 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 62.174 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 42.249 €
  2014: 46.014 €
  2015: 162.786 €
  2016: 207.579 €
  2017: 211.583 €
  2018: 240.031 €
  2019: 377.668 €
  2020: 512.334 €
  2021: 656.147 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 656.147 €
  Umlaufvermögen: 579.892 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 483.810 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 96.082 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 70.510 €

Passiva gesamt: 656.147 €
  Rückstellungen: 25.178 €
  Verbindlichkeiten: 630.969 €

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Unternehmensinformation der Firma
ELA INTERNATIONAL GmbH

Die Firmenadresse lautet:
c/o Steuerkanzlei Gündisch Dorn, Bockenheimer Anlage 2 60322 Frankfurt am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 19.09.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.11.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Arbeitsvermittlung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie die weltweite Arbeitsvermittlung und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ELA INTERNATIONAL GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Frankfurt am Main
26.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1515/24 E-15-6





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren

ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX


Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 110.083,54 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Fortführung des Geschäftsbetriebs und arbeitsrechtlicher Sachverhalte die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 0,13467 auf insgesamt 0,38467.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. ×

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