Bonität | Handelsregister |

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WR Gleisbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: WR Gleisbau GmbH
Adresse:   Turmstraße 7
08468 Reichenbach im Vogtland
Landkreis:   Vogtlandkreis
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3765 382828
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 25227

Firmendaten:

UID-Nummer: DE258654061
Gründung: 07.09.2009 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bau von Bahnverkehrsstrecken

Firmenzweck:

  Gleisbau mit dazugehörigem Kabelbau.
Schlagwörter:   Bahnbau Kabelverlegung Kabelbau Gleisbau

NACE-Branchencodes:

42.11 Bau von Straßen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
WR Gleisbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Turmstraße 7 08468 Reichenbach im Vogtland, Landkreis Vogtlandkreis, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 07.09.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gleisbau mit dazugehörigem Kabelbau. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen WR Gleisbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 817/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WR Gleisbau GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Turmstraße 7, 08468 Reichenbach im Vogtland, Amtsgericht Chemnitz, HRB 25227
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Rohde

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 01.09.2025 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 346.448,70 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 27.144,52 EUR zur Verfügung".

Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. ×

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