Bonität | Handelsregister |

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EIG EisenbahnIngenieurGesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: EIG EisenbahnIngenieurGesellschaft mbH
Adresse:   Vierackerwiesen 4
04179 Leipzig
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 341 2414121
E-Mail: info@eig-leipzig.de
Web: www.eig-leipzig.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Leipzig
HR-Nummer: HRB 24045

Firmendaten:

Gründung: 30.04.2008 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

Firmenzweck:

  Erbringung von Eisenbahningenieurleistungen aller Art
Schlagwörter:   Eisenbahningenieurleistungen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 641.739 €

Umlaufvermögen 625.539 €
Vorräte 163.219 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 199.221 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 263.098 €
Sonstige Aktiva 16.200 €
Summe Aktiva 641.739 €

Passiva — 641.739 €

Eigenkapital 85.908 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 73.408 €
Verlustvortrag -39.796 €
Jahresüberschuß 113.203 €
Rückstellungen 125.913 €
Verbindlichkeiten 429.918 €
Summe Passiva 641.739 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: 1.557 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 96.590 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 57.739 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 122.644 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 28.479 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -1.378 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 35.223 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 113.203 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 244.077 €
  2015: 407.806 €
  2016: 394.335 €
  2017: 574.509 €
  2018: 502.261 €
  2019: 576.818 €
  2020: 654.872 €
  2021: 641.739 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 641.739 €
  Umlaufvermögen: 625.539 €
    Vorräte: 163.219 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 199.221 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 263.098 €
  Sonstige Aktiva: 16.200 €

Passiva gesamt: 641.739 €
  Eigenkapital: 85.908 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 73.408 €
      Verlustvortrag: -39.796 €
      Jahresüberschuß: 113.203 €
  Rückstellungen: 125.913 €
  Verbindlichkeiten: 429.918 €

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Unternehmensinformation der Firma
EIG EisenbahnIngenieurGesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Vierackerwiesen 4 04179 Leipzig, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.04.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 13.06.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Erbringung von Eisenbahningenieurleistungen aller Art als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen EIG EisenbahnIngenieurGesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 58/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EIG EisenbahnIngenieurGesellschaft mbH, Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24045
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Dietrich Mewes

wird heute, am 02.02.2024 um 11.20 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet:

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. h. c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 486930, Email geschäftlich leipzig@hww.eu, Telefax 0341 4869393 bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.

6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justitz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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