Bonität | Handelsregister |

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FXdirekt Bank AG

Unternehmensdaten:

Firmename: FXdirekt Bank AG
Adresse:   Essener Straße 2 - 24
46047 Oberhausen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 208 827820
Fax: +49 208 82782190
E-Mail: info@fxdirekt.de
Web: www.fxdirekt.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Duisburg
HR-Nummer: HRB 20117

Firmendaten:

UID-Nummer: DE236850944
Gründung: 26.03.2008 (Neueintragung)
Kapital:   1.100.000,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben folgender Bankgeschäfte: - Die Aufnahme fremder Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums anzunehmen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderverschreibungen verbrieft wird (Einlagengeschäft), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), - die Durchführung des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), und folgender Finanzdienstleistungen: - Die Anlage- und Abschlussvermittlung in Bezug auf Finanzinstrumente sowie Beratungsleistungen zu erbringen, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegten Vermögen für andere mit Einscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), - sowie die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel) und sonstige mit den vorgenannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
Schlagwörter:   Beratungsleistungen Anlagevermittlung bargeldloser Zahlungsverkehr Abschlussvermittlung Finanzkommissionsgeschäft Girogeschäft Finanzinstrumente Einlagengeschäft Eigenhandel Finanzportfolioverwaltung

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Unternehmensinformation der Firma
FXdirekt Bank AG

Die Firmenadresse lautet:
Essener Straße 2 - 24 46047 Oberhausen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 26.03.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.08.2012 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben folgender Bankgeschäfte: - Die Aufnahme fremder Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums anzunehmen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderverschreibungen verbrieft wird (Einlagengeschäft), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), - die Durchführung des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), und folgender Finanzdienstleistungen: - Die Anlage- und Abschlussvermittlung in Bezug auf Finanzinstrumente sowie Beratungsleistungen zu erbringen, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegten Vermögen für andere mit Einscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), - sowie die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel) und sonstige mit den vorgenannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen FXdirekt Bank AG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 5/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20117 eingetragenen FXdirekt Bank AG, Essener Str. 2-24, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wolfgang Sonntag, Lüneburger Straße 15, 21379 Scharnebeck



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Andreas Stein, Kaiserstr. 94 a, 45468 Mülheim an der Ruhr wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxxxxx EUR
Auslagen xxxxxx EUR
Endbetrag xxxxxx EUR

Auf die Vergütung sind folgende bereits festgesetzten Vorschüsse anzurechnen:
xxxxx EUR

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.


Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 95 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.

Der geltend gemachte Stundensatz von 95,00 EUR ist angemessen

Eine Erhöhung unter Berücksichtigung der Inflationsrate, wie im Schreiben vom 17.07.2025 gefordert, kann nicht entsprochen werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung der Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder ist zwar bereits seit über 20 Jahren in Kraft. Allerdings ist bei den Gesetzesänderungen in der Insolvenzordnung, insbesondere in den Übergangsvorschriften stets dabei geblieben, dass das geltende Recht zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin Anwendung findet. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht beschlossen worden. Es gibt somit keine rechtliche Grundlage für eine weitere Erhöhung des Stundensatzes aufgrund Änderungen der Inflationsrate.

Der Antrag war daher zurückzuweisen.


Die pauschal geltend gemachten Auslagen in Höhe von 150,00 EUR sind nicht zu beanstanden. Im Hinblick auf die lange Dauer des Insolvenzverfahrens sind diese angemessen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg oder dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg oder dem Landgericht Duisburg eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.


63 IN 5/13
Amtsgericht Duisburg, 30.07.2025
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