Bonität | Handelsregister |

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SET Technology GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: SET Technology GmbH
Adresse:   c/o krüger kettwig Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Glacisstraße 8
01099 Dresden
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 23915

Firmendaten:

UID-Nummer: DE257849579
Gründung: 19.12.2007 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

Firmenzweck:

  Betreibung von Abfallentsorgungsanlagen, Handel mit Rohstoffen, Technologietransfer, Unternehmensberatung; zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen werden an Subunternehmen vergeben
Schlagwörter:   Technologietransfer Rohstoffhandel Abfallentsorgung

NACE-Branchencodes:

38.12 Sammlung gefährlicher Abfälle

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 5.775.366 €

Anlagevermögen 765.944 €
Sachanlagen 702.683 €
Umlaufvermögen 4.748.754 €
Vorräte 187.370 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.744.013 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.817.370 €
Aktive latente Steuern 195.200 €
Summe Aktiva 5.775.366 €

Passiva — 5.775.366 €

Eigenkapital 2.074.123 €
Bilanzgewinn 2.049.123 €
Gewinnvortrag 2.102.060 €
Rückstellungen 1.513.451 €
Verbindlichkeiten 2.187.792 €
Summe Passiva 5.775.366 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 11.721.081 €
  2016: 19.645.709 €
  2017: 27.227.735 €
  2018: 5.879.295 €
  2019: 5.830.013 €
  2020: 7.301.803 €
  2021: 8.963.439 €
  2022: 9.220.234 €
  2023: 5.447.992 €

Jahresabschluss 31.03.2024
Aktiva gesamt: 5.775.366 €
  Anlagevermögen: 765.944 €
    Sachanlagen: 702.683 €
  Umlaufvermögen: 4.748.754 €
    Vorräte: 187.370 €
      Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Aktivseite): -28.742.522 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.744.013 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 1.817.370 €
  Aktive latente Steuern: 195.200 €

Passiva gesamt: 5.775.366 €
  Eigenkapital: 2.074.123 €
    Bilanzgewinn: 2.049.123 €
      Gewinnvortrag: 2.102.060 €
  Rückstellungen: 1.513.451 €
  Verbindlichkeiten: 2.187.792 €

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Unternehmensinformation der Firma
SET Technology GmbH

Die Firmenadresse lautet:
c/o krüger kettwig Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Glacisstraße 8 01099 Dresden, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 19.12.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.02.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betreibung von Abfallentsorgungsanlagen, Handel mit Rohstoffen, Technologietransfer, Unternehmensberatung; zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen werden an Subunternehmen vergeben als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen SET Technology GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 156/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SET Technology GmbH, c/o Rechtsanwalt Jörg Krüger Glacisstraße 8, 01099 Dresden, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23915
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Krüger

ergeht am 28.07.2025 nachfolgende Entscheidung:



1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.


2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum

29.09.2025

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
|Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 06.09.2024.

Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 870.065,34 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 79.884,16 EUR zur Verfügung.

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.



Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. ×

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