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W + F Projektentwicklungsgesellschaft Alsdorf mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: W + F Projektentwicklungsgesellschaft Alsdorf mbH
Adresse:   Felix-Wankel-Str.29
53881 Euskirchen
Landkreis:   Kreis Euskirchen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2251 8002-9
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 11928

Firmendaten:

Gründung: 15.05.2001 (Neueintragung)
Kapital:   30.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

Firmenzweck:

  Geschäftsführung von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen insbesondere an der W + F Projektentwicklung Alsdorf GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Gegenstand ist auch die Entwicklung und Projektierung von Immobilien, insbesondere von Sozialimmobilien unterschiedlichster Betreuungsbereiche.
Schlagwörter:   Betreuungsbereiche Immobilienmanagement Projektierung Immobilienprojekte Immobilienentwicklung Projektentwicklung Sozialimmobilien

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Unternehmensinformation der Firma
W + F Projektentwicklungsgesellschaft Alsdorf mbH

Die Firmenadresse lautet:
Felix-Wankel-Str.29 53881 Euskirchen, Landkreis Kreis Euskirchen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.05.2001 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Geschäftsführung von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen insbesondere an der W + F Projektentwicklung Alsdorf GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Gegenstand ist auch die Entwicklung und Projektierung von Immobilien, insbesondere von Sozialimmobilien unterschiedlichster Betreuungsbereiche. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen W + F Projektentwicklungsgesellschaft Alsdorf mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 95/06

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 11928 eingetragenen W + F Projektentwicklungsgesellschaft Alsdorf mbH, Felix-Wanker-Straße 29, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fuss Einzelkaufmann, Falkenstraße 8, 53881 Euskirchen und Herrn Rudi Wißkirchen Einzelkaufmann, Pfarrer-Strakejahn-Weg 7, 53881 Euskirchen


wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.

Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung (anteilig) bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprüche des laufenden Kalenderjahres sowie aller früheren Veranlagungszeiträume gegen das Finanzamt bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de


Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

99 IN 95/06
Amtsgericht Bonn, 28.07.2025
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