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Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmensdaten:

Firmename: Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse:   Gartenstraße 5
72458 Albstadt
Landkreis:   Zollernalbkreis
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
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Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 400541

Firmendaten:

Gründung: 16.08.1984 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb oder die Geschäftsführung von Unternehmen, welche die Herstellung und den Vertrieb von Textilprodukten, sowie die Produktion, den Bezug und die Verteilung von Energie zum Gegenstand haben.
Schlagwörter:   Herstellung Textilprodukte Energiehandel Energievertrieb Energieerzeugung

NACE-Branchencodes:

13.9 Herstellung von sonstigen Textilwaren
13.91 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
13.92 Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die Innenausstattung
13.93 Herstellung von Teppichen
13.94 Herstellung von Seilerwaren
13.95 Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus
13.96 Herstellung von technischen Textilien
13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.
35.1 Elektrizitätsversorgung
35.11 Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern
35.12 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
35.13 Elektrizitätsübertragung
35.14 Elektrizitätsverteilung
35.15 Elektrizitätshandel
35.16 Speichern von elektrischer Energie
35.2 Gasversorgung
35.21 Gaserzeugung
35.22 Gasverteilung durch Rohrleitungen
35.23 Gashandel durch Rohrleitungen
35.24 Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
35.3 Wärme- und Kälteversorgung
35.30 Wärme- und Kälteversorgung
35.4 Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
35.40 Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Firmenadresse lautet:
Gartenstraße 5 72458 Albstadt, Landkreis Zollernalbkreis, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 16.08.1984 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb oder die Geschäftsführung von Unternehmen, welche die Herstellung und den Vertrieb von Textilprodukten, sowie die Produktion, den Bezug und die Verteilung von Energie zum Gegenstand haben. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Aktenzeichen:
10 IN 212/25

|


Amtsgericht Hechingen
INSOLVENZGERICHT


Beschluss
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In dem Verfahren über den Antrag d.

Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gartenstraße 5, 72458 Albstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 400541
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

hat das Amtsgericht Hechingen am 29.07.2025 beschlossen:

|
1.
Der Beschluss vom 07.07.2025 (10 IN 212/25) wird unter Nummer 2. abgeändert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 94477700, Fax: 07721 94477800
bestellt.
Die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rösch, Hirschgraben 3 88214 Ravensburg, wird aufgehoben.
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss aufrechterhalten.
|

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.






Röhm
Direktorin des Amtsgerichts ×

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