Bonität | Handelsregister |

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Georg Baier GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Georg Baier GmbH
Adresse:   Bahnhofstr. 64
92690 Pressath
Landkreis:   Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Weiden i. d. OPf.
HR-Nummer: HRB 1074

Firmendaten:

UID-Nummer: DE133994724
Gründung: 14.03.1991 (Neueintragung)
Kapital:   51.129,19 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse

Firmenzweck:

  Der Groß- und Einzelhandel mit Waldfrüchten und Lebensmitteln aller Art, sowie deren Veredelung und Konservierung, insbesondere durch Fortführung des unter der Firma Georg Baier mit dem Sitz in Pressath betriebenen Unternehmens.
Schlagwörter:   Konservierung Veredelung Lebensmittel Einzelhandel Großhandel Waldfrüchte

NACE-Branchencodes:

46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.31 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
46.32 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Fisch und Fischerzeugnissen
46.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
46.34 Großhandel mit Getränken
46.35 Großhandel mit Tabakwaren
46.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
46.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
46.38 Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.071.645 €

Anlagevermögen 89.725 €
Sachanlagen 89.720 €
Umlaufvermögen 1.974.361 €
Vorräte 1.136.515 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 799.798 €
Summe Aktiva 2.071.645 €

Passiva — 2.071.645 €

Rückstellungen 164.200 €
Verbindlichkeiten 1.898.159 €
Summe Passiva 2.071.645 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2021: -75.033 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: 9.250 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 1.795.952 €
  2015: 1.579.950 €
  2016: 1.664.751 €
  2017: 1.860.490 €
  2018: 1.524.262 €
  2019: 1.368.133 €
  2020: 1.820.065 €
  2021: 2.039.175 €
  2022: 2.071.645 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 2.071.645 €
  Anlagevermögen: 89.725 €
    Sachanlagen: 89.720 €
  Umlaufvermögen: 1.974.361 €
    Vorräte: 1.136.515 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 799.798 €

Passiva gesamt: 2.071.645 €
  Rückstellungen: 164.200 €
  Verbindlichkeiten: 1.898.159 €

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Unternehmensinformation der Firma
Georg Baier GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Bahnhofstr. 64 92690 Pressath, Landkreis Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 14.03.1991 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.06.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Groß- und Einzelhandel mit Waldfrüchten und Lebensmitteln aller Art, sowie deren Veredelung und Konservierung, insbesondere durch Fortführung des unter der Firma Georg Baier mit dem Sitz in Pressath betriebenen Unternehmens. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Georg Baier GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 208/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Georg Baier GmbH, Bahnhofstraße 64, 92690 Pressath, vertreten durch den Geschäftsführer Baier Martin
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 1074
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg, Gz.: 000191-24/JS/JS
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Moltkestraße 3, 92637 Weiden i.d. OPf., wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 258.748,89 EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 22.05.2025 angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 22.05.2025 zu entnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt insgesamt eine Erhöhung des Regelsatzes um 65 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.05.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 12 Wochen
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 29 Arbeitnehmer
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin aufrechterhalten und über 12 Wochen fortgeführt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein kaufmännischer Mitarbeiter, der bereits aus der Insolvenzmasse bezahlt wurde, den Insolvenzverwalter maßgeblich unterstützt hat. Das Gericht hält einen Zuschlag von 20 % angemessen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Berechnungsgrundlage durch den Gewinn der Betriebsfortführung erhöht. Daher ist eine Vergleichsberechnung durchzuführen. Nach dieser ergibt sich ein Zuschlag von 17,15 %, welcher zu berücksichtigen ist.
Der Insolvenzverwalter beantragte einen weiteren Zuschlag in Höhe von 20 % begründet mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung für 29 Arbeitnehmer sowie Wahrung der Arbeitgeberfunktionen. Es ist hier ebenfalls zu berücksichtigen, dass der bereits genannte kaufmännische Mitarbeiter, der bereits aus der Insolvenzmasse bezahlt wurde, den Insolvenzverwalter hierbei maßgeblich unterstützt hat. Außerdem ist eine Überschneidung mit dem Zuschlagstatbestand der Betriebsfortführung gegeben. Das Gericht hält daher einen Zuschlag von 5 % für angemessen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter versuchte Investoren zu finden um den langfristigen Erhalt des Geschäftsbetriebs zu sichern. Diese Tätigkeit geht über die eines sogenannten Regelverfahrens hinaus. Der Aufwand in diesem Verfahren rechtfertigt den beantragten Zuschlag von 20 %.
Es war in der Gesamtschau ein Übersteigen des Regelsatzes um 42,15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 24.07.2025 ×

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