Bonität | Handelsregister |

Mainstream Entertainment Fernsehproduktionsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Mainstream Entertainment Fernsehproduktionsgesellschaft mbH
Adresse:   Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Landkreis:   Landkreis München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 5529090
E-Mail:
Web: www.mainstream-networks.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB158685
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 158685

Firmendaten:

Gründung: 06.09.2005 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Firmenzweck:

  Konzeption und Herstellung von audiovisuellen Produktionen aller Art (Unterhaltung, Shows, Fiction wie non-fiction), insbesondere für die Verwertung im Fernsehen und als DVD sowie Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich Beauftragung Dritter.
Schlagwörter:   Non-Fiction Unterhaltung DVD-Vertrieb Fiction Konzeption Herstellung Verwertung im Fernsehen audiovisuelle Produktionen

NACE-Branchencodes:

59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

17.02.2026   Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.02.2026   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
10.06.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.05.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.02.2024   Konzernabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.01.2024   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.01.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.01.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.01.2022   Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.02.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.01.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.01.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.02.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.04.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.01.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.03.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.03.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.03.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.12.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.12.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.12.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
31.10.2013   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.10.2013   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.10.2013   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.01.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
27.11.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.04.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Mainstream Entertainment Fernsehproduktionsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Bavariafilmplatz 7 82031 Grünwald, Landkreis Landkreis München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 06.09.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Konzeption und Herstellung von audiovisuellen Produktionen aller Art (Unterhaltung, Shows, Fiction wie non-fiction), insbesondere für die Verwertung im Fernsehen und als DVD sowie Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich Beauftragung Dritter. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Mainstream Entertainment Fernsehproduktionsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

bmp greengas GmbH
Ganghoferstraße 68a
80339 München
vertreten durch die Liquidatoren
1. Sven Stefan Kraus
2. Stefan Schneider
3. Jochen Markus Sedlitz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 148685
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 001336-22/fs/ul/na
|

Beschluss:

Die Vergütung und die Auslagen des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils c/o MWSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kirchweg 96, 50858 Köln wurden mit Beschluss vom 19.01.2024 gemäß den §§73, 63 - 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt xxx
zu erstattende Auslagen xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx

Gründe:
|
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.01.2024.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO i.V.m. § 65 InsO, 17, 18 der insolvenzrechlichen Vergütungsordnung (InsVV) Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt xxx EUR. Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen. Vorliegend hat das Ausschussmitglied zum einen seine berufliche Qualifikation und insolvenzspezifische Berufserfahrung hinreichend dargetan. Aus dem Inhalt der im Einzelnen dargelegten Tätigkeiten ist auch zu ersehen, dass das Ausschussmitglied (da er alle der ausnehmend zahlreichen Lieferanten Schuldnerin im Ausschuss vertreten hat) in eine Vielzahl von Kontakten mit den Gläubigern eingebunden war und sich mit zahlreichen hochkomplexen Rechtsfragen und tatsächlichen Umständen auseinandersetzen musste. Den zeitlichen Umfang seiner Tätigkeit hat der Antragsteller detailliert aufgelistet und dargetan.
Für 91,75 Stunden war somit gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt xxx EUR festzusetzen.
Die Auslagen (Reisekosten) hat das Mitglied des Gläubigerausschusses durch Vorlage der entsprechenden Rechnungen belegt. Daher waren die Auslagen in Höhe von 402,60 EUR zu erstatten.
Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 19.01.2024 ×

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