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Sausalitos Holding GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Sausalitos Holding GmbH
Adresse:   Balanstraße 73, Haus 24
81541 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 66078660
E-Mail: info@sausalitos.de
Web: www.sausalitos.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 126441

Firmendaten:

UID-Nummer: DE198612614
Gründung: 09.07.1999 (Neueintragung)
Kapital:   333.100,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften

Firmenzweck:

  Beteiligung an anderen Unternehmen, die Gaststätten betreiben, insbesondere nach dem "Sausalitos-Konzept", sowie alle damit verbundenen Holding Tätigkeiten und Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf auch Gaststätten nach dem "Sausalitos-Konzept" selbst betreiben und verpachten oder Dritten die Nutzung des "Sausalitos-Konzepts" im Wege des Franchising gestatten. Außerdem darf die Gesellschaft Lebensmittel und Merchandising Artikel jedweder Art unter der Marke "Sausalitos" vertreibenoder vertreiben lassen.
Schlagwörter:   Verpachtung Franchising Sausalitos-Konzept Gaststättenbetrieb

Gewinn

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Unternehmensinformation der Firma
Sausalitos Holding GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Balanstraße 73, Haus 24 81541 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 09.07.1999 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 11.05.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Beteiligung an anderen Unternehmen, die Gaststätten betreiben, insbesondere nach dem "Sausalitos-Konzept", sowie alle damit verbundenen Holding Tätigkeiten und Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf auch Gaststätten nach dem "Sausalitos-Konzept" selbst betreiben und verpachten oder Dritten die Nutzung des "Sausalitos-Konzepts" im Wege des Franchising gestatten. Außerdem darf die Gesellschaft Lebensmittel und Merchandising Artikel jedweder Art unter der Marke "Sausalitos" vertreibenoder vertreiben lassen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Sausalitos Holding GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1508 IN 927/25


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sausalitos Holding GmbH, Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dürrbeck Anton und Werner Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126441
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Der Sonderinsolvenzverwalter hat an Stelle des Insolvenzverwalters die Befugnis, die im hiesigen Verfahren unter den laufenden Nummern 433-437 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Sausalitos Aachen GmbH (AG München; 1508 IN 929/25), Sausalitos Heumarkt 67 GmbH (1508 IN 930/25), Sausalitos Norddeutschland GmbH (AG München, 1508 IN 928/25), Frisco Bay Holding GmbH (AG München, 1508 IN 931/25) und Love.Out.Loud.GmbH (AG München, 1508 IN 932/25) geschäftsansässig: Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, zu prüfen, über diese Forderungsanmeldungen einen Vergleich zu schließen oder ggf. auch einen Feststellungsrechtsstreit über die Berechtigung der Forderungen zu führen.
Zudem ist der Sonderinsolvenzverwalter berechtigt, an Stelle des Insolvenzverwalters für die Insolvenzmasse zu handeln, soweit es darum geht, Vereinbarungen über Kostenumlagen zwischen der Schuldnerin und den Gesellschaften Sausalitos Aachen GmbH und Sausalitos Heumarkt 67 GmbH in Bezug auf gemeinsam in Anspruch genommene Leistungen abzuschließen sowie Vereinbarungen über die Aufteilung von Veräußerungserlösen zu treffen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2025 ×

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