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Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmensdaten:

Firmename: Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse:   Alstätter Brook 41
48683 Ahaus
Landkreis:   Kreis Borken
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2567 93970
E-Mail: info@roterring-gmbh.de
Web: www.roterring-gmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Coesfeld
HR-Nummer: HRB 4218

Firmendaten:

UID-Nummer: DE123769527
Gründung: 24.02.1978 (Neueintragung)
Kapital:   40.050,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz

Firmenzweck:

  Verarbeitung von Holz und Kunststoffen, Herstellung von Gehäusen und Lautsprecherboxen sowie der Handel damit.
Schlagwörter:   Produktion Gehäuseherstellung Lautsprecherboxen Holzverarbeitung Kunststoffverarbeitung

NACE-Branchencodes:

16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.015.712 €

Anlagevermögen 625.760 €
Sachanlagen 363.433 €
Finanzanlagen 262.325 €
Umlaufvermögen 988.577 €
Vorräte 547.167 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 441.177 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 392.019 €
Summe Aktiva 2.015.712 €

Passiva — 2.015.712 €

Rückstellungen 928.357 €
Verbindlichkeiten 1.087.356 €
Summe Passiva 2.015.712 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: -8.077 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2015: -53.717 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -135.483 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: 16.866 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 22.599 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -72.755 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -323.331 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 21.424 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -183.411 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 2.227.606 €
  2015: 2.109.079 €
  2016: 1.887.035 €
  2017: 2.123.320 €
  2018: 2.043.440 €
  2019: 1.956.220 €
  2020: 2.044.873 €
  2021: 2.176.622 €
  2022: 2.015.712 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 2.015.712 €
  Anlagevermögen: 625.760 €
    Sachanlagen: 363.433 €
    Finanzanlagen: 262.325 €
  Umlaufvermögen: 988.577 €
    Vorräte: 547.167 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 441.177 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 392.019 €

Passiva gesamt: 2.015.712 €
  Rückstellungen: 928.357 €
  Verbindlichkeiten: 1.087.356 €

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Unternehmensinformation der Firma
Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Firmenadresse lautet:
Alstätter Brook 41 48683 Ahaus, Landkreis Kreis Borken, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.02.1978 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Verarbeitung von Holz und Kunststoffen, Herstellung von Gehäusen und Lautsprecherboxen sowie der Handel damit. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, vertr. d. d. Gf.




wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.12.2023 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster , Tel. Nr.0251/384 84 333 , Fax Nr. 025138484300.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 17.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
72 IN 60/23
Münster, 01.02.2024
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