Bonität | Handelsregister |

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Wilhelm Beicht GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Wilhelm Beicht GmbH
Adresse:   Neuer Bahnhof 6
54528 Salmtal
Landkreis:   Landkreis Bernkastel-Wittlich
Bundesland:   Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6578 265
Fax: +49 6578 99153
E-Mail: beicht-salmtal@t-online.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Wittlich
HR-Nummer: HRB 11593

Firmendaten:

Gründung: 15.01.1987 (Neueintragung)
Kapital:   26.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Firmenzweck:

  Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Verkauf von Backwaren jeder Art sowie der Handel mit Lebensrnitteln und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern.
Schlagwörter:   Verkauf Herstellung Lebensmittelhandel Backwarenverkauf Backwarenherstellung

NACE-Branchencodes:

10.73 Herstellung von Teigwaren

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
06.05.2025   Sonstiges Insolvenzen
06.05.2025   Sonstiges Insolvenzen
06.05.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
08.08.2024   Sonstiges Insolvenzen
02.07.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.05.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.08.2019   Sonstiges Insolvenzen
31.07.2019   Eröffnungen Insolvenzen
21.06.2019   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
12.06.2019   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
04.07.2018   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
22.05.2018   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.01.2018   Termine Insolvenzen
12.12.2017   Sonstiges Insolvenzen
04.12.2017   Termine Insolvenzen
02.10.2017   Eröffnungen Insolvenzen
18.07.2017   Sonstiges Insolvenzen
12.07.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
29.05.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.05.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.07.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.09.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.07.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.07.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.07.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.05.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.07.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
28.08.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2007
03.01.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Wilhelm Beicht GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Neuer Bahnhof 6 54528 Salmtal, Landkreis Landkreis Bernkastel-Wittlich, Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Firma wurde am 15.01.1987 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.05.2017 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Verkauf von Backwaren jeder Art sowie der Handel mit Lebensrnitteln und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Wilhelm Beicht GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

7a IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Beicht GmbH, Neuer Bahnhof 6, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 11593), vertr. d.: 1. Wilhelm Beicht, Margarethenstraße 44, 54524 Klausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Thiel, Bahnhofstraße 24, 54518 Sehlem, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Nettovergütung gemäß InsVV



EUR
um 50 % erhöht zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %




EUR
abzüglich Vorschuss



EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.11.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 290.667,67 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Um eine Erhöhung der Vergütung durch einen Zuschlag zu rechtfertigen, bedarf es des Vorhandenseins bestimmter, konkreter Umstände, die eine besondere und erhebliche Zusatzbelastung gegenüber einem üblichen Insolvenzverfahren mit seinen üblichen Aufgaben in einem üblichen Umfang belegen (Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., Rdnr 322).
Im vorliegenden Verfahren mussten durch die Insolvenzverwalterin nach Einstellung des Geschäftsbetriebs sämtliche Arbeitsverhältnisse abgewickelt werden. Hierzu mussten insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tariflichen Fristen Kündigungen vorbereitet, ausgesprochen, sowie Aufhebungsverträge geschlossen werden. Des Weiteren waren Freistellungen auszusprechen und Differenzlöhne zu berechnen. Hierfür wurde ein Erhöhungsfaktor von 30 % geltend gemacht.

Mithin waren eine Mehrzahl von Verkaufsfilialen und die Produktionsstätte abzuwickeln, sodass die Insolvenzverwalterin hierfür einen gerechtfertigten Mehraufwand mit einem Erhöhungsfaktor von 20 % geltend macht.

In Summe ergibt sich unter Berücksichtigung aller Zuschläge ein Erhöhungstatbestand von 50 %.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 787,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 225 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 01.07.2025
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