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Backstube Herbert Schnitzler GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Backstube Herbert Schnitzler GmbH
Adresse:   Koblenzer Str. 13
56073 Koblenz
Bundesland:   Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +4926144476
Fax: +49 261 44092
E-Mail: schnitzler-backteam@arcor.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DET2210V.HRB4015
Amtsgericht: Koblenz
HR-Nummer: HRB 4015

Firmendaten:

Gründung: 20.02.1992 (Neueintragung)
Kapital:   25.564,59 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Firmenzweck:

  Die Herstellung und der Verkauf von Backwaren jeglicher Art. Außerdem der Verkauf von Handelswaren und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Schlagwörter:   Bäckerei Handelswarenverkauf Vertrieb Produktion Backwarenverkauf Backwarenherstellung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

16.01.2026   Sonstiges Insolvenzen
16.01.2026   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
02.02.2024   Sonstiges Insolvenzen
06.03.2023   Eröffnungen Insolvenzen
09.12.2022   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
23.02.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.02.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.04.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.04.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.02.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.02.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.12.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.02.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.02.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.05.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
26.05.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.12.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.12.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.01.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.01.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Backstube Herbert Schnitzler GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Koblenzer Str. 13 56073 Koblenz, Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Firma wurde am 20.02.1992 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.02.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Herstellung und der Verkauf von Backwaren jeglicher Art. Außerdem der Verkauf von Handelswaren und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Backstube Herbert Schnitzler GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:


In dem Insolvenzverfahren der Backstube Herbert Schnitzler GmbH, Koblenzer Str. 13, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 4015), vertr. d.: Hans Peter Vokuhl, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:
Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.
Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1 i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11 InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von 29.826,33 €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung zu ermitteln.
Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den Insolvenzverwalter wie folgt:


Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 29.826,33 € 11.930,53 €

Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser am 25.11.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx €.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.
Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des Insolvenzantragsverfahrens ( 3 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx €.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu erhöhen.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 19.01.2024
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 146/22 ×

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