| FN 217032s Haberkorn GmbH, Holzriedstraße 33, 6961 Wolfurt; Jahresabschluss zum 31.12.2001 eingereicht am 27.6.2002; GV vom 25.06.2002 Spaltung; GV vom 25.06.2002 Spaltung zur Aufnahme eines Vermögensteiles der F. Haberkorn Vertrieb technischer Produkte Gesellschaft m.b.H. (FN 61610 d) und zwar des Betriebes "Vertrieb technischer Produkte" gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 25.06.2002; GF: (A) Dipl Kfm Ernst Fink xx.xx.xxxx, gelöscht; (B) Dr Wolfgang Blum xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen; (D) Mag Maria-Elisabeth Krause xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen; PR: (C) Claus Haberkorn xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (D) Mag Maria-Elisabeth Krause xx.xx.xxxx, gelöscht; (G) Wolfgang Baur xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (H) Roland Guldenschuh xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (I) Günther Licker xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (J) Gregor Timischl xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (K) Gerhard Wieser xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; (L) Erich Skiczuk xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.; LG Feldkirch, 04.07.2002 |