FN 217032s Haberkorn GmbH, Holzriedstraße 33, 6961 Wolfurt;

Jahresabschluss zum 31.12.2001 eingereicht am 27.6.2002;

GV vom 25.06.2002 Spaltung;

GV vom 25.06.2002 Spaltung zur Aufnahme eines Vermögensteiles der F. Haberkorn Vertrieb technischer Produkte Gesellschaft m.b.H. (FN 61610 d) und zwar des Betriebes "Vertrieb technischer Produkte" gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 25.06.2002;

GF:

(A) Dipl Kfm Ernst Fink xx.xx.xxxx, gelöscht;

(B) Dr Wolfgang Blum xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

(D) Mag Maria-Elisabeth Krause xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

PR:

(C) Claus Haberkorn xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(D) Mag Maria-Elisabeth Krause xx.xx.xxxx, gelöscht;

(G) Wolfgang Baur xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(H) Roland Guldenschuh xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(I) Günther Licker xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(J) Gregor Timischl xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(K) Gerhard Wieser xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(L) Erich Skiczuk xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.6.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG Feldkirch, 04.07.2002