Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 177/21 H-9-1 In dem Insolvenzverfahren
Hallmann Personaldienstleistungen GmbH, Stiftstraße 9-17,
60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 42368),
vertreten durch:
Arno Hallmann, Am Waldeck 30, 63073 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum
08.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, §
177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 22.09.2025 gegen die Höhe, den
Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese
als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.06.2025