Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
6 IN 936/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KHI Metallbearbeitung GmbH & Co. KG, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin III. KHI Verwaltungs
GmbH, Im Klauenfuß 3, 74172 Neckarsulm, diese vertreten durch
die Geschäftsführer Hannes Kesch und Volker Stammer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht
Register-Nr.: HRA 104541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner,
Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn, Gz.: 441/24KR20
|
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2025 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht
wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein
unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden
kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der
Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch
weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht
erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 09.07.2025