Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505
IN 195/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter
HRB 52697 eingetragenen Staffpool GmbH, Liefergasse 5, 40213
Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Michaela Linnenbrink,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, am 01.02.2024, um 10:23 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2023 bei
Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist
berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse
zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 -
285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis,
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
12.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der
Grundlage eines Berichts des Sachwalters über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist
am
Freitag, 05.04.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener
Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal
2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten
Gegenstände:
- Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Vorlage eines Insolvenzplanes.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf,
Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht
über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und
erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3
InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2
InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin
(Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen
(§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem
Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach
der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
505 IN 195/23
Düsseldorf, 01.02.2024