Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 305/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB12843
eingetragenen BT Kopier Vertrieb- und Servicegesellschaft mbH,
Pfälzer Straße 80, 46145 Oberhausen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kemper,
Marienstraße 32, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird heute, am 29.07.2025, um 12:19 Uhr nach Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung
erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit
einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung
kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg,
Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg,
Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 305/12
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2025