Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA
3524 eingetragenen Ulrich Oelfke Formenbau GmbH & Co. KG,
Kerkhagen 15, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch
die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Iserlohn unter HRB 4924 eingetragene Oelfke Verwaltungsgesellschaft
mbH, Kerkhagen 15, 58513 Lüdenscheid, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Andreas Sommer, Peronner Str.
41, 58762 Altena (Westf.),
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, am 01.02.2024, um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.09.2023 bei
Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist
berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse
zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 -
285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper,
Grünstr. 16, 58095 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
05.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an
den Sachwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der
Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist
am
Dienstag, 26.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44,
58097 Hagen, I. Etage, Sitzungssaal 144.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten
Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149
InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens
(§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes
aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der
Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer
dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der
Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine
Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der
Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 12.03.2024 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2
InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die
Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner
das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2
InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn
die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
106 IN 90/23
Amtsgericht Hagen, 01.02.2024