Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
175791 eingetragenen C&C Cosmetic GmbH, ABC-STraße 44-46,
20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Rana Celik,
Geschäftszweig: kosmetische Gesichts- und
Körperbehandlungen, insbesondere kosmetische
Tätowierungen, kosmetische Zahnbehandlungen, dauerhafte
Haarentfernungen, Laserbehandlungen und verwandte Geschäfte,
u.a.
ist am 29.07.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25,
20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
67a IN 279/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025