Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 60/24 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MLX Trans
GmbH, Darmstädter Straße 88, 64839 Münster, vertr.
d.: Deniz Coban, Aschaffenburg, (Geschäftsführer), ist am
05.02.2024 um 12:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Lühr, c/o Becker
& Krüger, Fahrstraße 36, 64832 Babenhausen, Tel.:
06073 60504 - 0, Fax: 06073 60504 - 44, E-Mail:
info@becker-krueger.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2024