Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
12 IN 120/21: In dem Insolvenzverfahren
über das das Vermögen der Spot Group International GmbH,
vertr. d. d. GF. Roland Taylor, Küstriner Str. 2, 27478
Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208870), vertr. d.: Roland Taylor
für die Spot Group International GmbH, Up m Barg 4 A, 27313
Dörverden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
hat der Insolvenzverwalter auf Grund der fortbestehenden
Masseunzulänglichkeit angeregt, das Verfahren gemäß
§ 211 InsO einzustellen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und
dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete
Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der
Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des
Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten
deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht
verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.07.2025