Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 1516/24 E-15-7 In dem Insolvenzverfahren
E-TRIBE Germany GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60311
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123508),
vertreten durch: Bhaskara Veera Venkata Suresh Kunaparaju,
(Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n)
Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR
256.187,51 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen
Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus
diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin
allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4
beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend
anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die
vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die
auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer
festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8
InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der
befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung
von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen
Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt
mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht,
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von
dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw.
Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 07.07.2025