Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN
48/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB
31673 eingetragenen Gala Ges. f. d. Adoption von Altlasten mbH,
Bismarckstr. 40 a, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Wolfgang August Sandkuhl,
Friedrich-Ebert-Straße 13, 40210 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen
Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO)
entspricht, ist der 16.11.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt
bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über:
Die Gläubigerversammlung stimmt der
Veräußerung der folgenden Grundstücke - Amtsgericht
Dachau, Grundbuchamt vom Wiedenzhausen, Band 17, Bl.-Nr. 865,
Flurstück 379, Landwirtschaftsfläche, 85259
Sulzemoos/Wiedenzhause - gegen Zahlung des Kaufpreises i.H.v.
2.000,00 EUR zu.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf
Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 29.09.2023 nebst
Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen
Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr.
A298 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit
auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
505 IN 48/22
Amtsgericht Wuppertal, 05.10.2023