Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Potsdam
6.60 IN 226/24
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren
Jiggy Food GmbH, Förster-Funke-Allee 80, 14532
Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Ocke
Pinks
wird der am 10.12.2024 bei Gericht eingegangene Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Schuldners mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Der Wert der Aktivmasse wird festgesetzt auf € 0,-.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO.
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar
ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische
Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der
Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO)
zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten
des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 8.7.25, 6.60
IN 210/24.
Ein ausreichender Kostenvorschuß ist nicht gezahlt
worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91
ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, 23 GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34
Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer
Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach
der unter www.insolvenzbeskanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der
Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, §
8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht
Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Potsdam, 09. Juli 2025