Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
6.60 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin
ME-KA Bau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34218 P), c/o
Achour-Rechtsanwälte, Hasenheide 71, 10967 Berlin
wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 12. 6. 2025
wie folgt berichtigt
wird auf den am 11.03.2025 bei Gericht eingegangenen
Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute, um 9 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Gründe:
In dem Beschluss fehlte versehentlich der
Eröffnungsgrund der Überschuldung. Der Beschluss war
daher zu berichtigen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 46 Abs. 2
ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß
§569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die
Notfrist beginnt mit Zustellung, § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Die
Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam,
Hegelallee 8,
14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Potsdam, den 30. Juni 2025