Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
90 IN 114/24: In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der MamiLab AG, Finkenhof, 65812 Bad
Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10580), vertr. d.: Dr.
Vanessa van den Boom, Finkenhof, 65812 Bad Soden am Taunus,
(Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens am 26.06.2025 mangels Masse abgewiesen
worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der
vorläufigen Verwaltung vom sind am 26.06.2025 aufgehoben
worden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im
Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im
Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer
Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache
Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt
hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht
Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die
Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht
Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 26.06.2025