Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 299/25 .In dem
Insolvenzverfahren der Alten- und Pflegeheim Rosenhöhe GmbH,
Kimbacher Straße 218, 64732 Bad König (AG Darmstadt, HRB
100244), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider,
(Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann,
(Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler,
(Geschäftsführer),
wird
Name:
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Anschrift:
c/o Rhein Rechtsanwälte PartG Rudolf-Diesel-Straße
24
PLZ/Ort:
64625 Bensheim
Telefon:
06251-86867-0
Telefax:
06251-86867-11
zum Sonderinsolvenzverwalter bestimmt.
Der Wirkungskreis umfasst die Prüfung der
Forderungsanmeldung des/r Gläubiger/s/in
Kochen mit Herz GmbH, lfd. Nr. 143 der Tabelle.
G r ü n d e :
Die Insolvenzverwalterin teilte mit Schreiben vom 23.07.2025
mit, dass eine Forderungsprüfung vorzunehmen ist, bei welcher
sie selbst von der Prüfung ausgeschlossen sei.
Es liegt eine Interessenkollision vor, da die
Insolvenzverwalterin auch zur Insolvenzverwalterin über das
Vermögen des/r oben genannten Gläubiger/s/in bestellt
worden ist.
Auf Grund der notwendigen Forderungsprüfung und der
Interessenkollision ist ein/e Sonderinsolvenzverwalter/in mit dem
entsprechenden Wirkungskreis zu bestellen.
Die Einverständniserklärung des/r nunmehr
bestellten Sonderinsolvenzverwalters/in liegt vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der
Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie,
sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang
bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist
der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.07.2025.