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Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss
10 IN 124/24 30.07.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren DAK Gesundheit,
DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg,
- Antragstellerin -
g e g e n
Oezgüler Stahlbau GmbH, Unter der Rampe 3-5, 27572
Bremerhaven (AG Bremen, HRB 35251 HB),
vertreten durch:
Arzu Özgüler, Öezgüler Stahlbau GmbH,
Voßstr. 18, 27570 Bremerhaven, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegnerin -
wird der Beschluss vom 09.07.2025 hinsichtlich der
Beschlussformel dahingehend berichtigt, dass die Antragsgegnerin
die Kosten des Verfahrens trägt.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß
§ 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder
Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der
Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10,
27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1133185821238-000000006) oder dem Landgericht Bremen,
Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u.
Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den
o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Kokemohr
Richter am Amtsgericht