Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main
15.07.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 128/16 M-14-5
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Maple GmbH, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am
Main (AG Frankfurt am Main, HRB 26931),
vertreten durch:
1. Florian Wirsching, als GF d. Maple Bank GmbH,
Mendelsonstraße 87, 60325 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
2. Stefan Bungarten, als GF d. Maple Bank GmbH,
Mendelsonstraße 87, 60325 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses
Herrn Oliver Liebig-Erstling, Am Kettwiger Ruhrbogen 125, 45219
Essen der folgende weitere Vorschuss auf die endgültige
Vergütung festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Korrektur xxx EUR
Summe: xxx EUR
Gründe:
Den Mitgliedern des Gläubigerausschusses steht gem.
§ 73 Abs. 1 Satz 1 InsO in Verbindung mit §§ 17, 18
InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung zu.
Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach Art,
Dauer, Umfang und Schwierigkeit der entfalteten Tätigkeit
verbunden mit den jeweiligen Qualifikationen der einzelnen
Ausschussmitglieder.
Die Mitwirkung des Mitglieds an dem Verfahren sowie der
zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.
Die besondere Qualität des Verfahrens rechtfertigt eine
ausnahmsweise analoge Anwendung des § 9 InsVV, mithin die
Festsetzung eines angemessenen Vorschusses auf die Vergütung
des Mitglieds des Gläubigerausschusses.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung des
Beschlusses an die Schuldnerin und die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses beauftragt, § 8 Abs. 3 InsO.