Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB
15633 eingetragenen IN Systemgastronomie GmbH, Bonner Straße
53, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Robert Dohmen, Leonhard
Straße 15, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Betreiben und Führen von
Gastronomiebetrieben
ist am 27.09.2023, um 13:33 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
99 IN 154/23
Amtsgericht Bonn, 27.09.2023