Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
666 IN 125/21: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt)
& Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel,
HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt
gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Frank,
Friedrich-Ebert-Straße 79, 34119 Kassel, Tel.: 0561/49949290,
Fax: 0561/49949291, E-Mail: info@frank-inso.de, Internet:
www.frank-inso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 13.406,54 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren
sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3
InsVV. Aus der Regelvergütung wurde eine Quote von 25 %
beantragt und festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der
befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung
von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen
Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt
mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel,
Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße
9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von
dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw.
Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 23.10.2023