Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst Krüger GmbH "Nicht allein gelassen"
(Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12629 NP),
Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich der Tages- und
häuslichen Pflege alter kranker und pflegebedürftiger
Personen entsprechend dem Rahmenvertrag ...u.a.,
Castrop-Rauxel-Allee 6, 16792 Zehdenick, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Tabea Victoria Krüger,
Mühlenbecker Straße 83, 16562 Hohen Neuendorf OT
Bergfelde
ist durch Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2025 Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 26. September 2025,
11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325
(Berichts- und Prüftermin) Die Tagesordnung für diesen
Termin wird wie folgt erweitert: Der Termin dient zugleich zur
Beschlussfassung der Gläubiger über:
eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO) gemäß Kaufvertrag vom
27.06.2025/08.07.2025.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der
Insolvenzverwalters vom 22.07.2025 verwiesen, welcher zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes
ausliegt.
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen
(§ 160 InsO)
die Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen
gemäß Kaufvertrag vom 27.06.2025/08.07.2025.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der
Insolvenzverwalters vom 22.07.2025 verwiesen, welcher zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes
ausliegt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für
Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt
zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert
werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig
Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen
Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im
Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter,
Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter,
Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie
bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen
Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich-
und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter
www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten
Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird
hingewiesen.
Neuruppin, den 29. Juli 2025
15 IN 59/25