Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Seepark Klein Köris GmbH, Straße nach
Königs Wusterhausen 4, 15746 Groß Köris, wurde am
01.02.2024, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf
Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.03.2024
unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem
25.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das
mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO).
Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die
angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage
eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 8. April 2024, 10:00
Uhr, Saal 20, Thiemstraße 130. Der Termin dient zugleich der
Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159
bis 163, InsO), insbesondere die Erteilung der Zustimmung zur
Veräußerung der Immobilien der Schuldnerin, sofern die
grund-buchrechtlich gesicherten Gläubiger einer Beteiligung
der Insolvenzmasse an dem Ver-äußerungserlös in
Höhe von mindestens 3 Prozent zustimmen, die
nachträgliche An-ordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die
Gläubiger-versammlung beschlussunfähig gilt die
Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO
als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht
benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Recht-mittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist
von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren
Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn
der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern
des Amtsgerichtes Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen
und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen.
Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte
führen Sie einen gül-tigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik
Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel,
Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls
kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1. Februar
2024, Az.: 63 IN 267/23