Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 190/15 K-9-5 :Das Insolvenzverfahren
Köhler Hoch-Tief- und Wasserbaugesellschaft mit
beschränkter Haftung, Anton-Schlüter-Straße 1,
60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25336),
vertreten durch:
1. Christiane Saamer, Lessingring 30, 65795 Hattersheim,
(Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die
Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am
Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 30.01.2024