Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter
7649 eingetragenen Stefanus Fenster und Türen GmbH & Co.
KG, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die
im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Stefanus
Verwaltungs GmbH, Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Besim Stefanus,
Kupferstr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück,
ist am 01.02.2024, um 14:20 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
43 IN 75/24
Amtsgericht Bielefeld, 01.02.2024