Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 235/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB
14329 eingetragenen myRight Sofortrechtsschutz GmbH,
Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Bode
Geschäftszweig: die Übernahme des Kostenrisikos bei
Rechtsstreitigkeiten aller Art gegen Erlösbeteiligung
ist am 29.07.2025, um 12:15 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
67g IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025