Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 104816 eingetragenen FSR Bau GmbH, Eifelweg 7, 66557
Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Deniz Erkan AYDIN
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende
Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die
nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 23.09.2025, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken,
Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach,
2. Etage, Sitzungssaal 24.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer
Nr. U1 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein.
Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
104 IN 23/20
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2025