Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Es wird gemäß § 308 UmwG bekannt
gemacht, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim
Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind
beteiligt: Die Vortec Luxembourg S.à r.l., eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (société à
responsabilité limitée) bestehend nach dem Recht des
Großherzogtums Luxemburg, mit Gesellschaftssitz in L-8009
Strassen, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Luxemburger
Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des
Sociétés, Luxembourg) unter der Nummer B280681 als
übertragende Gesellschaft und die Vortec Gesellschaft für
Beteiligungsverwaltung mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf,
Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33966 als übernehmende
Gesellschaft. Die Anteilsinhaber und Gläubiger der an der
grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften
können der jeweiligen Gesellschaft bis spätestens
fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung der
übernehmenden Gesellschaft Bemerkungen zum Verschmelzungsplan
übermitteln. Die Gesellschafterversammlung der
übernehmenden Gesellschaft darf gemäß § 308
Abs. 1 Satz 4 UmwG erst einen Monat nach dieser Bekanntmachung
über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan gemäß
§ 13 UmwG beschließen. Bemerkungen sind zu
übermitteln an: Vortec Luxembourg S.àr.l., 19-21, route
d´Arlon, L-8009 Strassen, Großherzogtum Luxemburg bzw.
Vortec Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH,
Rolandstraße 44, 40476 Düsseldorf, Bundesrepublik
Deutschland. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung
beteiligten Gesellschaften haben weder einen Betriebsrat noch
beschäftigen diese Arbeitnehmer.