Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 102/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der Krampe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG,
Steinerstr. 31-33, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin Krampe Verwaltungs GmbH,
Steinerstraße 31-33, 59457 Werl, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dr. med. dent. Joachim Josef
Krampe, Steinerstraße 31, 59457 Werl,
ist am 14.07.2025, um 16:01 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan
Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
52 IN 102/25
Amtsgericht Arnsberg, 14.07.2025