Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 57/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 104393 eingetragenen Bereswill Verwaltungs GmbH,
Auguststraße 40, 66450 Bexbach, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Christian Bereswill,
ist der am 27.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer
Gläubigerin vom 14.11.2024 auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 23.07.2025 mangels Masse
abgewiesen worden.
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen
Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet beginnt die
Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet
veröffentlicht und daneben auf andere Weise zugestellt, ist
für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt
maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung
einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken,
Neben- und Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280
Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Sie kann
auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer
Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail reicht allerdings nicht.
Amtsgericht Saarbrücken, 23.07.2025