Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
74 IN 138/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Fairsando GmbH,
Heinrich-Heine-Straße 24, 34346 Hann. Münden (AG
Göttingen, HRB 205227), vertr. d.: Arthur Schimpf, Heinrich
Heine Straße 24, 34346 Hann. Münden,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196
InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht,
ist der 05.11.2023 .
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete
Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Einwendungen gegen die Vergütung des
Insolvenzverwalters
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner
Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift:
Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches
Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 14.09.2023