Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
8 IN 344/19: Das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der BAmBoo Teen GmbH, Frankfurter Straße
125 - 127, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 50443),
ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO
aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065
Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit
die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist,
beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2025