Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 / 551 IN 791/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GWS-Inova GmbH, Albert-Niethammer-Straße 22, 01609
Gröditz, Amtsgericht Dresden , HRB 37022
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Andreas
Bleibtreu-Busquets
- wurde am 01.07.2025 um 08:26 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Carsten D. Liersch, Kesselsdorfer Straße
90, 01159 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 41775944 Telefax:
0351 41775945 Email geschäftlich: info@gvw-is.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind
schriftlich bis zum 05.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter
anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2
InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§
28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die
Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die
Entscheidung über die Betriebsfortführung
gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters
gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der
Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß
§ 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag,
16.09.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099
Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß §
160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 16.09.2025, 10:00
Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis
festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen
nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere
elektronische Übermittlungswege (§ 130a der
Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter
Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre
Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die
Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173
Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus
dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach
der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen
Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.