Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Offenbach am Main
13.09.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 38/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bar Krauts Verwaltungs GmbH, Industriestraße 31-33,
63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50267),
vertreten durch:
Bastian Engel, Herzog-Wolfgang-Straße 3, 55590
Meisenheim, (Geschäftsführer),
wird
Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte,
Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00
66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu
zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt mit folgendem
Aufgabenkreis:
-Prüfung der durch den Insolvenzverwalter des obigen
Verfahrens in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über
das Vermögen der Firma Bar Krauts GmbH & Co. KG in
Offenbach am Main angemeldeten Forderungen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter dieses Verfahrens hat in seiner
Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Firma Bar Krauts GmbH &
Co. KG in Offenbach am Main eine Forderung angemeldet. Dies ist
möglich. Er darf aber diese Forderung im weiteren nicht selbst
prüfen, da hier eine Interessenkollision festzustellen ist.
Vor diesem Hintergrund war bezogen auf die Prüfung der bereits
angemeldeten Forderung eine Sonderinsolvenzverwalterin zu
bestellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065
Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit
die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist,
beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2023