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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

Insolvenz-Check

Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma Simplifa GmbH, HRB 187936.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 07.06.2026 verwendet.

Handelsregisterdokumente der Firma:
Gewünschte Dokumente aus dem Handelsregister:
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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die offiziellen und aktuellen Handelsregisterauszüge und Dokumente des zuständigen Amtsgerichts werden Ihnen als PDF-Datei innerhalb der nächsten Stunden übermittelt.

Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Handelsregisterauszug Simplifa GmbH ✅ HRB 187936

Der Handelsregisterauszug der Firma Simplifa GmbH, 10785 Berlin, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 187936 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.
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Häufige Fragen zur Bestellung eines Handelsregisterauszugs aus Deutschland

Wie lange dauert die Lieferung des Handelsregisterauszugs?
Ihr Handelsregisterauszug Deutschland wird in der Regel innerhalb weniger Stunden als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert — bei Bestellungen außerhalb der Geschäftszeiten spätestens am nächsten Werktag. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?
Die Registernummer zeigt die Eintragungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts an: HRA steht für „Handelsregister Abteilung A" (Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG, KG), HRB für „Handelsregister Abteilung B" (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG). Daneben gibt es GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaftsregister) und VR (Vereinsregister). Wir recherchieren alle Abteilungen.
Welches Amtsgericht ist für meine Firma zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz. Geben Sie im Formular Firmenname und Ort/Postleitzahl ein — das zuständige Amtsgericht ermitteln wir im Zuge der Auftragsbearbeitung. Eine vollständige Liste aller Amtsgerichte finden Sie unter /Handelsregister/Deutschland/Amtsgerichte-Handelsregister.
Ich kenne die Handelsregisternummer nicht — kann ich trotzdem bestellen?
Ja. Firmenname und Firmensitz genügen; die Registernummer ermitteln wir kostenlos. Falls mehrere Firmen mit ähnlichem Namen existieren, nehmen wir vor Bearbeitung Kontakt mit Ihnen auf.
Wie erfolgt die Zahlung?
Zahlung auf Rechnung nach Lieferung — per Banküberweisung, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal innerhalb von 10 Tagen. Bei Bestellungen mit gültiger UID-Nr. aus EU-Ländern entfällt die Umsatzsteuer (B2B-Reverse-Charge).
Was enthält der Handelsregisterauszug Deutschland?
Ein aktueller Handelsregisterauszug enthält: Firma und Rechtsform, Geschäftssitz, Registernummer (HRA/HRB), Stamm- bzw. Grundkapital, alle vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Gesellschafter bzw. Kommanditisten, Unternehmensgegenstand und Vermerke zu laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Was tun, wenn die gesuchte Firma nicht gefunden wird?
Falls wir keine Firma zu Ihren Angaben recherchieren können, berechnen wir keine Gebühren — die Recherche ist in diesem Fall kostenlos. Wir melden uns per E-Mail und bitten ggf. um zusätzliche Angaben (alternative Schreibweise, Bundesland, UID-Nummer).

Sie recherchieren zum Handelsregister in Deutschland?
Ausführliche Infos zu Rechtsformen, Registergerichten und Auszug-Inhalten finden Sie auf handelsregister.online/Handelsregister/Deutschland.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

36s IN 796/24

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In dem Verfahren über den Antrag d.

Simplifa GmbH,
Lützowufer 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Ludwig-Balthasar Leo von Busse
und Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 187936
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Digitalisierung von Aufzugstechnik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 31.01.2024 um 13:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Krausenstraße 41, 10117 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024

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Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

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