Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
61 IN 77/23: In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der Muga Bau GmbH, vertr.d.d. GF Zoran
Rahic, Bismarckstraße 54, 63065 Offenbach am Main (AG Bad
Homburg v. d. Höhe, HRB 13937), ist der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.02.2024 mangels Masse
abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der
vorläufigen Verwaltung vom 05.10.2023 sind am 02.02.2024
aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der
Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad
Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer
Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache
Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt
hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe eingelegt werden, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die
Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht
Bad Homburg v.d.Höhe an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.02.2024